Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für Verträge zwischen der pixility Stephan & Allmang GbR und deren Kunden gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamten Vertragsbeziehungen, auch für alle künftigen Verträge. Die pixility Stephan & Allmang GbR ist nur zu Ihren Bedingungen zum Vertragsabschluss bereit. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen.
1. Vertragsabschluss
Gegenstand des Vertrages ist die Vermarktung von Werbeflächen für den Auftragnehmer mit dessen Werbung.
Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt zustande mit der schriftlichen Auftragsbestätigung des Auftragnehmers. Vertragsinhalte über Werbemedium, die Länge des Spots bei digitaler Werbung, der Anzahl der Wiederholungen sowie die Vertragsdauer ergeben sich aus dem mit dem Auftraggeber geschlossenen Vertrag in Verbindung mit der Preisliste. Die Einschaltzeit und die Platzierung im Programmablauf digitaler Werbemedien werden vom Auftragnehmer bestimmt. Der Vertrag gilt für die vertraglich vereinbarte Dauer. Eine automatische Verlängerung findet nicht statt. Eine ordentliche Kündigung ist während der Vertragslaufzeit beiderseits nicht möglich.
2. Preise
Sofern die Auftragsbestätigung nichts anderes definiert, verstehen sich alle Preise in EURO zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Der Abzug von Skonto bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Rechnungen sind sofort, spätestens jedoch ab dem ersten Tag der Ausstrahlung der Werbung und innerhalb von 10 Tagen nach ihrem Erhalt zur Zahlung fällig. Zahlungen sind auf ein vom Auftragnehmer angegebenes Konto zu leisten. Bei Teilnahme am Lastschriftverfahren erfolgt der Forderungseinzug innerhalb von 10 Tagen nach Erstausstrahlung. Folgebeträge werden monatlich zum Anfang eines Monats eingezogen. Bei Zahlungsverzug des Werbepartners hat die GbR ein Zurückbehaltungsrecht und kann die Werbeanzeige abschalten. Der Auftragnehmer ist berechtigt Vorauskasse zu verlangen und erst nach Erhalt des Rechnungsbetrages Leistung zu erbringen. Erkennt der Auftragnehmer nach Auftragsbestätigung Tatsachen, die begründete Zweifel an der Bonität des Auftraggebers aufkommen lassen, so ist der Auftragnehmer berechtigt, vor der eigenen gesamten oder restlichen Vertragserfüllung die volle Zahlung oder entsprechende Sicherheitsleistungen zu verlangen, bzw. nach erfolgloser Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder anerkannt sind. Außerdem ist der Auftraggeber zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Kommt der Auftraggeber mit Zahlungen i.H.v. zwei Monatsraten in Verzug, ist der Auftragnehmer zur fristlosen Kündigung des Werbevertrages berechtigt. Die Restvertragslaufzeit wird dann sofort zur Zahlung in der Gesamtsumme fällig.
3. Gewährleistung, Haftung und Verjährung
Schadenersatzansprüche wegen Pflichtverletzung entstehen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit des Auftragnehmers ist ausgeschlossen. Der Auftragnehmer haftet nicht bei Nichtausführung, Verzögerung, Unterbrechungen der Schaltung aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat. (z. B. Sturm, Blitzeinschlag oder Beschädigung durch Dritte) Der Auftraggeber muss die Werbeanzeige überprüfen. Fehler sind dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen. Bei berechtigter Mängelanzeige wird innerhalb der Wochenfrist vom Auftragnehmer nachgebessert.
Sollte durch eine dieser Einflüsse eine vereinbarte Werbezeit unterbrochen werden ,verlängert sich für die Zeit der Unterbrechung die Laufzeit. Bei Ausfällen, die kürzer als einen Tag im Monat betragen, findet eine Verlängerung nicht statt. Sollte die Ausfallzeit mehr als 3 Werktage betragen wird eine Ersatzschaltung zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus gehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche gegen den Auftragnehmer verjähren 12 Monate nach Leistungserbringung.
4. Rücktritt
Stellt der Auftraggeber keine fertigen Daten bzw. Unterlagen zur Produktion der Werbeanzeige oder des Spots zur Verfügung kann der Auftragnehmer nach Fristsetzung und Ablehnungsandrohung vom Vertrag zurücktreten. Wird der Werbespot oder die Werbeanzeige nicht entsprechend den Festlegungen ausgestrahlt, kann der Auftraggeber nach angemessener Fristsetzung und Ablehnungsandrohung und nach Ausschöpfung der Gewährleistungsansprüche von Nr. 3 vom Vertrag zurücktreten.
5. Datenformat
Das Werbematerial muss vom Auftraggeber rechtzeitig (eine Woche vor Sendebeginn) und im geforderten Format für den Auftragnehmer per Post (USB-Stick oder CD) oder per Mail zur Verfügung gestellt werden. Trotz der Vorgaben kann eine Darstellung nicht garantiert werden. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Medienkonvertierungen in das benötigte Format gesondert in Rechnung zu stellen.
6. Freistellung von Rechten Dritter und Konkurrenzausschluss
Der Auftraggeber bestätigt mit der Auftragserteilung, dass er sämtliche erforderlichen Nutzungsrechte der Inhaber von Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechten an den von ihm gestellten Werbematerialien und -texten erworben hat und frei darüber verfügen kann. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen den Auftragnehmer wegen Verletzung von wettbewerbsrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen Vorschriften im Zusammenhang mit der für den Auftraggeber ausgestrahlten und erstellten Werbesendungen gelten machen. Die hierdurch entstandenen Kosten sind vom Auftraggeber zu ersetzen. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Anzeigen und digitales Material sowie Werbespots daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Der Ausschluss von Wettbewerben des Werbetreibenden wird nicht zugesichert.
7. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit der Auftragnehmer Vollkaufmann ist, der Geschäftssitz des Auftragnehmers. Für den Vertragsabschluss und dessen Erfüllung gilt deutsches Recht.
8. Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen zum Vertrag bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung des Auftragnehmers. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Sollten einzelne Bestimmungen dieser vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang erhalten. Eine unwirksame oder unwirksam werdende Bestimmung ist durch diejenige wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem vereinbarten Vertragszweck am nächsten kommt.
Stand der AGB 10.10.2017